Schutz vor Rechtsmissbrauch
Unser Leben und unsere Interaktionen werden durch unterschiedliche Gesetzmäßigkeiten geregelt.
Alle diese Gesetze lassen sich in drei verschiedene Kategorien einteilen: Naturrecht, Menschenrecht und Völkerrecht.
„Was Du nicht willst, das man dir tut, das füg‘ auch keinem Andern‘ zu.“
Grundlage jeden Rechts ist das Naturrecht. Es ist definiert als das (gottgegebene) Gesetz der Natur und besteht aus bestimmten unveränderlichen Prinzipien, die dem Universum innewohnen. Es beruht auf der Vorstellung, dass alles Leben miteinander verbunden ist, respektiert und gepflegt werden muss. Das Naturrecht manifestiert sich als Anleitung für den Umgang der Menschen untereinander und mit der Natur.
Das Menschenrecht ist die Gesamtheit der Gesetze, die von Menschen erschaffen wurden, um die gesellschaftliche Ordnung aufrechtzuerhalten und ihre Rechte zu schützen. Dieses Recht beruht auf den Grundsätzen der Gerechtigkeit und Fairness.
Das Völkerrecht soll die Beziehungen zwischen Ländern regeln und sicherstellen, dass die Länder die Rechte der Anderen respektieren und sich gegenseitig fair behandeln. Das Völkerrecht umfasst auch Themen wie Umwelt, Handel und Menschenrechte.
Alle drei Rechtskategorien werden jedoch kontinuierlich im Kleinen wie im Großen gebrochen. Die Hintergründe dafür sind unterschiedlich, doch eines haben alle gemein:
Den eigenen Vorteil zum Leidwesen anderer.
Solche Rechtsverletzungen aufzudecken, Gerechtigkeit für Geschädigte einzufordern und die Menschen präventiv durch vielfältige Maßnahmen zu schützen ist unser vorrangiges Anliegen.